Verlangen Sie ein Rezept – Ihrer Gesundheit zuliebe

Die Zürcher Apothekerinnen und Apotheker sind DIE Fachleute für Medikamente

Mit der Aufhebung des Medikamenten-Verkaufsverbots für Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur stellt sich ab dem 1. Mai 2012 im gesamten Kanton Zürich die Frage: Sollen Medikamente in der Apotheke oder beim Arzt bezogen werden? Dank fünfjährigem Hochschulstudium und stetiger Fortbildung sind die Apothekerinnen und Apotheker DIE Fachleute für Medikamente – unerreicht. Nur in der Apotheke profitieren Sie uneingeschränkt von diesem Fachwissen. Die Apotheke Ihres Vertrauens hilft Ihnen sofort und unkompliziert. Sie erhalten unabhängige Beratung zur ärztlichen Therapie oder Unterstützung zur Selbstbehandlung. Die 240 Apotheken des Kantons Zürich sind an guter Lage schnell erreichbar – ohne Voranmeldung, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Auf Wunsch werden Ihre Medikamente direkt nach Hause geliefert. Die Apotheken unterhalten hierzu ausserhalb der Ladenöffnungszeiten eigens einen Beratungs- und Notfalldienst: Telefon 0900 55 35 55 (Fr. 1.50 pro Minute ab Festnetz), siehe auch Rubrik Notfalldienst.

Mit Abstand grösstes Angebot



Die Apotheken führen mit Abstand das grösste Medikamenten-Sortiment: Grosspackungen, Kleinpackungen, Originalpräparate und Generika. Damit ist garantiert, dass Sie genau das Produkt erhalten, welches Ihren Bedürfnissen am Besten entspricht. Nutzen Sie Ihre Wahlfreiheit. Bestimmen Sie selbst, wo und wann Sie ihre Medikamente beziehen. Mit dem Bezug in der Apotheke entscheiden Sie sich für die höchste Beratungsqualität und das grösste Medikamentensortiment – Ihrer Gesundheit zuliebe. Sie haben das gesetzlich verankerte Recht auf ein Rezept. Füllen Sie die dazu einfachheitshalber die Karte des AVKZ-Merkblatts oder des SPO-Merkblatts mit Karte aus und übergeben Sie diese bei Ihrem nächsten Besuch in der Arztpraxis.

Stiftung SPO Patientenschutz empfiehlt Rezept

Die Stiftung SPO Patientenschutz sagt dazu in ihrem Merkblatt Ihre Rechte beim Bezug von Medikamenten: "Durch das vollständige Dossier hat Ihr Apotheker den Überblick über alle Medikamente, die Sie einnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können so gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten verhindert werden." Sie empfiehlt deshalb: "…keine direkten Medikamentenabgaben durch den Arzt zu akzeptieren, sondern ein Rezept zu verlangen."



Seit jeher umstritten sind die finanziellen Auswirkungen des ärztlichen Medikamentenverkaufs für das Gesundheitswesen. Der AVKZ ist überzeugt, dass hunderte neue ärztliche Privatapotheken im Kanton Zürich in Zeiten stetig steigender Krankenkassenprämien zu einer Mengenausweitung führen und die Kosten für das Gesundheitswesen weiter wachsen werden. Detaillierte Informationen dazu finden sich unter anderem im Gutachten" Gesundheitsökonomische Analyse zu Abgabe und Verkauf kassenzulässiger Medikamente durch niedergelassene Ärzte" von Prof. Dr. oec. T. Slembeck. Der Medikamentenbezug in der Apotheke lohnt sich deshalb nicht nur aus qualitativen, sondern auch aus finanziellen Gründen. 2000 Fachleute in den Apotheken des Kantons Zürich beraten Sie gerne und mit Herzblut bei Medikamenten- und Gesundheitsfragen aller Art. Weitere Informationen zum Medikamentenbezug erhalten Sie in jeder Apotheke.

 

> Merkblatt Rezeptkarte AVKZ    

> Merkblatt SPO Patientenschutz   

> Karte SPO     

 

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